Komplettreform des Reiserechts

Die alte Bundesregierung hinterläßt ihre Spuren. Sie hat uns mit ihrem Gesetzentwurf Drs.18/108822 vom 11.01.2017 mit einem neuen Reiserecht „beschenkt“, welches zum 01.07.2018 nunmehr in Kraft getreten ist.

Das Reiserecht wird in einer neu gefassten Buchversion implementiert werden. Bis dahin gilt es die Drucksache zu beachten, die hier verlinkt ist.

Wer sich zu den einzelnen Normen informieren möchte, sollte den Gesetzentwurf ab Seite 63 durchlesen (Begründungsteil).

Besonders examensrelevante Vorschriften wurden in ihrem Sinngehalt nicht geändert (vgl. wesentliche Änderung auf Seite 112 unter dem Punkt „Im Einzelnen“. Allerdings ist das Reiserecht nunmehr noch umfangreicher und unübersichtlicher und bekannte Vorschriften erhalten neue Hausnummern. Da sich am „Wesenskern“ des Reiserechts nichts geändert hat, ist es nicht komplett unwahrscheinlich, dass das neue Reiserecht in einem der folgenden zwei Examenstermine Eingang in Klausuren findet.

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