Viele wissen nicht, welche Themen im Ersten Juristischen Staatsexamen in den Klausuren abgeprüft werden. Die Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen sind nicht hilfreich. Vielmehr bedarf es hierfür einer genauen Statistik und eine ebensolche Statistik hat die Universität Köln erstellt, welche sich auch mit den eigenen Erfahrungen deckt.
Auf youtube hat „Herr Anwalt“ hierzu ein Video veröffentlicht. Klicke hier
Außerdem findet ihr hier eine Statistik für die Jahre 2002 – 2013 betreffend das Zivilrecht.
Für die Jahre 2009 bis 2014 gibt es außerdem folgende Statistiken:
Zivilrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
Man kann klar erkennen, dass im Zivilrecht das Schuldrecht von immenser Bedeutung ist. Hierauf muss der Fokus liegen. In Bezug auf das Sachenrecht kommt man zumeist mit den „einfachen Vorschriften“ über die Übertragung (§§ 929 ff. BGB) durch die Prüfung. Das als besonders schwer empfundene Immobiliarsachenrecht, insbesondere die Hypothek werden dagegen weniger häufig abgeprüft (dennoch sollte man hier keine gravierenden Lücken haben).
Arbeitsrechtliche Klausuren fragen oftmals Vorschriften über das Bundesurlaubsgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz ab. Insgesamt sind sie aber auch eng mit dem Schuldrecht verzahnt.
Rein familien- und erbrechtliche Klausuren gibt es im Ersten Juristischen Staatsexamen für gewöhnlich nicht. Doch auch als Aufhänger der Klausur sind sie offensichtlich mit unter 10% recht selten.
Betreffend das Strafrecht dominieren die Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (wer hätte das gedacht?). Überraschend ist dagegen, dass Brandstiftungsdelikte nach der Auswertung der Universität Köln so gut wie nicht abgeprüft wurden. Daraus sollte man aber keinen Mut zur Lücke schlussfolgern. Es können auch Klausuren gestellt werden, welche sich überwiegend mit den Brandstiftungsdelikten auseinandersetzen. Das Strafprozessrecht ist zwar mit 17,5% in Klausuren vertreten. Da dies jedoch häufig nur Zusatzfragen betrifft, ist es für das Bestehen oder auch das Schreiben einer besseren Klausur (in den Bereich vollbefriedigend hinein) nicht zwingend notwendig hier vertiefte Kenntnisse zu haben.
Betreffend das Öffentliche Recht müssen die Grundrechte sicher beherrscht werden. Diese werden jedoch im Examen anders als im zweiten Semester nicht schwerpunktmäßig relevant, sondern vielmehr im Rahmen von Verhältnismäßigkeitserwägungen oder einer Inzidentprüfung. Da die meisten Klausuren das Verwaltungsrecht betreffen, ist die sichere Kenntnis des Verwaltungsprozessrechts und Verwaltungsrechts AT (vor allem die Ermessensprüfung) zwingend erforderlich. Während Kommunal- und Baurecht eher seltener abgeprüft werden, kommen Klausuren mit Bezug zum Polizeirecht deutlich häufiger vor. Oft handelt es sich dabei wohl aber nicht um rein polizeirechtliche Klausuren, sondern vor allem um Klausuren, die das Ordnungsrecht betreffen (z.B. „Abschleppfall“ nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz).
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