Neues Sächsisches Polizeigesetz

Bereits seit Längerem ist bekannt, dass es ein neues Sächsisches Polizeigesetz oder besser gesagt zwei neue Gesetze (Polizeivollzugsdienstgesetz und Polizeibehördengesetz) geben soll. Im März soll im Sächsischen Landtag über die Gesetze beschlossen werden. Sie werden voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten und es werden sich verfassungsrechtliche Probleme mit den Gesetzen ergeben. Es wird sich zeigen, ob sich der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Gesetze nicht nach hinten verschiebt, weil durch das den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Autokennzeichen-Abgleich neue Erwägungen zur Kennzeichenerfassung in den Referentenentwurf einfließen müssen.

Gut ist, dass die neuen Polizeigesetze anders als das Bayerische Polizeiaufgabengesetz keinen verfassungsrechtlich höchst problematischen Gefahrenbegriff vorsehen. Aus Sicht von Jurastudenten ebenfalls erfreulich dürfte der Umstand sein, dass die Gefahrenbegriffe nunmehr legaldefiniert werden sollen. Dadurch können sich sächsische Studenten der Rechtswissenschaften zumindest bis zur mündlichen Prüfung das Auswendiglernen der Gefahrenbegriffe ersparen.

Den Referentenentwurf zum Polizeivollzugsdienst gibt es hier.

Die Aufgabenverteilung zwischen Polizeivollzugsdienst und Polizeiordnungsbehörden lässt sich gut diesem Schema hier entnehmen.

Wer sich vertieft mit der Thematik beschäftigen möchte, sollte auch die Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft hier lesen.

Unter dem Strich wird das Hantieren mit zwei Gesetzen in den Klausuren etwas umständlicher, dafür aber die Struktur von vornherein klarer. Da die neuen Gesetze gewiss nicht für Klausuren bis Jahresende 2019 relevant sein werden und unklar bleibt, ob und welche Teile der Gesetze als verfassungswidrig eingestuft werden, wird die 2. Auflage von Erstes Juristisches Staatsexamen in der derzeit noch gültigen Fassung veröffentlicht werden, die auch auf andere Bundesländer zugeschnitten ist. Neue Normen können allerdings später in Fülllücken eingetragen werden.

Nähere Informationen wird es unter Reformen / Öffrechtsreformen geben, sobald das Gesetz vom Sächsischen Landtag beschlossen wurde.

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