Neues Polizeirecht in Sachsen

Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen (6/14791), das hier abrufbar ist, hat die Staatsregierung die Polizei nach dem Vorbild anderer Bundesländer durch zwei verschiedene Gesetze (Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz – SächsPVDG und Sächsisches Polizeibehördengesetz – SächsPBG) neu strukturiert. Der Polizeivollzugsdienst wird nur subsidiär tätig, dürfte aber zumindest in den Klausuren die maßgebliche Rolle spielen.

Anlass des Gesetzes waren unter anderem das Urteil vom 20.April 2016, Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 zur polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern und Anpassungen an europäisches Datenschutzrecht. Wie man sich vorstellen kann, betreffen die im Kern neu eingefügten Vorschriften weniger klausurrelevante, sondern vielmehr praktisch relevante Gebiete. Ärgerlich ist dennoch für die Studenten, dass die alten Vorschriften nun an einem anderen Ort in den Gesetze und mit teils verändertem Wortlaut zu finden sind.

Behilflich bei der Suche nach den Normen kann der Besondere Teil der Begründung ab Seite 155 des Gesetzentwurfs sein. Hier kann man oft ersehen, wo welche Vorschriften nach dem alten SächsPolG geregelt waren.

Es wird eine ganze Weile dauern bis das neue Sächsische Polizeigesetz im Buch „Erstes Juristisches Staatsexamen“ verarbeitet ist. Vor 2021 ist mit einer Neuauflage des Hardcover nicht zu rechnen. Allerdings wird für Kunden des E-Buches eine Ergänzung bis Jahresende angestrebt. Für sächsische Studenten empfiehlt es sich die Drucksache durchzulesen und die passenden Vorschriften im Buch händisch einzutragen.

Da sich der Sinngehalt der Vorschriften kaum geändert hat, geht es lediglich darum den neuen „Standort“ der Vorschriften zu finden und die Aufgabenstruktur zu verstehen. Es ist nicht zu erwarten, dass aus Gründen des neuen Polizeirechts alsbald eine Klausur laufen wird. Vorstellbar ist allerdings, dass das neue Polizeirecht umso häufiger in der mündlichen Prüfung zum Gegenstand allgemeiner Fragen über die Aufgabentrukturierung der Polizei wird.

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