Harmonisierung wird angestrebt
Am 09.11.2017 haben die Justizministerinnen und Justizminister festgestellt, dass der bereits vorgelegte Pflichtstoffkatalog als eine sachgerechte Grundlage für eine Begrenzung des bundesweiten Prüfungsstoffs dienen kann und letztlich auch zur Harmonisierung beitragen kann. Es steht demnach zu erwarten, dass die Bundesländer ihre Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen an den vorgeschlagenen Pflichtstoffkatalog zunehmend anpassen werden.
Schwerpunktbereich in Zukunft von geringerer Bedeutung
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich außerdem dahingehend verständigt, dass man die Schwerpunktbereichsausbildung anpassen wolle. Außerdem solle die Pflichtfachausbildung nicht unter der Schwerpunktbereichsausbildung leiden. Daher wurde eine Begrenzung des Schwerpunktbereichsstudiums vorgeschlagen. Dies dürfte für die Zukunft bedeuten, dass die Gewichtung des Schwerpunktbereichsstudiums in der Note für das Erste Juristische Staatsexamen abnehmen dürfte und womöglich auch eine Verkürzung der Inhalte stattfinden wird.
Die Ergebnisse können unter https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Jumiko/I.01_Harmonisierung_jur_Pruefungen_Bericht_Koordinierungsausschuss_ohne_Abstimmungsergebnis.pdf nachgelesen werden.
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