Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 04.07.2018 (Az.: 1 A 150/18 – 3 K 534/15) ein schönes Urteil erlassen, welches sich als Grundlage für baurechtliche Klausuren eignet, die einen Vorbescheid als Aufhänger haben. Für gewöhnlich drehen sich die meisten baurechtlichen Klausuren um eine Baugenehmigung, allerdings kommt der Einstieg in die Prüfung auch über das Instrument des Vorbescheids in Betracht. Es ist bekannt, dass die Prüfungsämter diesen Einstieg bereits gewählt haben, um Verwirrung zu stiften und vom gewohnten Prüfungsschema (geringfügig) abzuweichen.
Das Urteil enthält alles, was es zur Anfertigung einer Klausur braucht. Prozessual geht es um die Berufung zu einer erstinstanzlichen Verpflichtungsklage (die LJPA würden hier im 1. Staatsexamen lediglich eine Verpflichtungsklage prüfen lassen und Probleme mit dem Widerspruch einbauen). In materieller Hinsicht wird auf den Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO, die Prüfung der Baugenehmigung nach § 72 SächsBO und nachfolgend Fragen zu § 31, 34 BauGB sowie §§ 6, 23 BauNVO eingegangen. Damit ist das Urteil nicht nur für jene interessant, die Jura in Sachsen studieren, sondern für Studenten der Rechtswissenschaften in allen Bundesländern.
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