Das OVG Bautzen (Sachsen) hat ein Urteil in einem Baurechtsfall erlassen (Az.: 1 A 552/15 – 3 K 26/13), welches sich nicht nur als Muster für das Referendariat gut verwenden lässt, sondern auch Relevanz für das Erste Juristische Staatsexamen hat.
In prozessualer Hinsicht handelt es sich um eine Anfechtungsklage (häufigste Klageart im Examen und in der Praxis). In der Sache geht es um den Gebietswahrungsanspruch und das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot. Das Urteil geht auf Innen- und Außenbereichsvorhaben nach § 34, 35 BauGB, das faktische Baugebiet nach § 34 Abs.2 BauGB, die BauNVO und die TA-Lärm ein.
Kurzum: Das Urteil behandelt das, was typischerweise in einer baurechtlichen Klausur relevant werden könnte.
Das Urteil ist hier abrufbar.
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