Der Bundestag hat am 16.05.2017 ein Gesetz beschlossen, mit welchem die bestehende Regelung zum Wohnraumdiebstahl neu gefasst und letztlich der Strafrahmen ausgedehnt wird. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812359.pdf Die Inhalte hierzu wurden in die aktuelle Version mit einbezogen.
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